Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.06.2015
Entscheidungen im Verfahren
15.08.2014
Termine
25.11.2013
Entscheidungen im Verfahren
28.09.2012
Termine
03.09.2012
Sonstiges
14.02.2012 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
03.06.2011 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
18.03.2010 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
08.04.2009 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
23.07.2008 Konzernabschluss zum 31.12.2006
26.04.2007 Konzernabschluss zum 31. Dezember 2005